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COMPLIANCE

Die Neue Raum- und Umweltpflege steht zu ihrer unternehmerischen Verantwortung. Aus diesem Grund haben wir ein Regelwerk erstellt, das ebenso für unsere eigene unternehmerische Tätigkeit gilt wie auch für unsere Geschäftspartner verpflichtend ist. 


Unternehmerische Verantwortung (Corporate Social Responsibilty), Verhaltenskodex (Code Of Conduct)

1 Zweck

Mit unseren Darstellungen zu unternehmerischer Verantwortung und unserem Verhaltenskodex bekennt sich die Geschäftsführung der NR NEUE RAUM- & UMWELTPFLEGE GmbH & Co.KG (im Folgenden: NRU) zu seiner Verpflichtung zu verantwortungsbewusstem, ethisch einwandfreiem und rechtmäßigem Handeln.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, diese Verpflichtung ebenfalls zur Richtschnur ihres Handelns zu machen.

2 Definition

Der Verhaltenskodex beschreibt und erläutert Ziele und Regeln, die unsere Verpflichtung zu verantwortungsbewusstem, ethisch einwandfreiem und rechtmäßigem Handeln widerspiegeln.

2.1 Gesetzestreue

Die NRU bekennt sich zur Gesetzestreue und zu ethischem Verhalten. Alle Mitarbeiter haben die geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu respektieren und zu befolgen. Bei Auslandstätigkeiten und Auslandsgeschäften sind zudem über die Einhaltung der dort geltenden Gesetze und Vorschriften hinaus die wesentlichen in dem betreffenden Land geltenden gesellschaftlichen Normen zu beachten.

Die Geschäftsführung der NRU bekennt sich ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und verpflichtet alle Mitarbeiter, ihre Tätigkeit ebenfalls an den Grundsätzen und Richtlinien auszurichten. Missachtungen und Umgehungen werden weder akzeptiert noch toleriert. Die Einhaltung der Regeln wird auch von allen Geschäftspartnern erwartet.

2.2 Integrität

o Keine Korruption / Bestechung 

DieNRU duldet keinerlei Form von Bestechung oder Korruption und wacht über die Einhaltung dieses Grundsatzes durch ihre Mitarbeiter.

Darüber hinaus sind auch Situationen strikt zu vermeiden, die zwar an sich keine Bestechung oder Korruption darstellen, aber dennoch den Anschein erwecken, dass sachfremde Erwägungen Entscheidungen von NRU oder von Kunden, Lieferanten, Amtsträgern oder sonstigen Dritten beeinflusst haben könnten.

Mitarbeiter dürfen von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten keine Dienstleistungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile fordern oder annehmen, die ihr Verhalten hinsichtlich der Tätigkeit für die NRU beeinflussen oder beeinflussen könnten. Kein Mitarbeiter darf Kunden, Lieferanten, Amtsträgern oder sonstigen Dritten Dienstleistungen, Geschenke oder sonstige Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, damit dieser oder ein Dritter die NRU in unlauterer Weise bevorzugt.

Geschenke und Einladungen müssen sich vor diesem Hintergrund in einem angemessenen Rahmen halten und dürfen nicht darauf abzielen und auch nicht den Anschein erwecken, dass sie Geschäftsentscheidungen in unredlicher Weise beeinflussen sollen. Die Beurteilung der Frage, ob Geschenke oder Einladungen angemessen sind, bestimmt sich nach der üblichen Geschäftspraxis. Dabei sind auch länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit ist zu vermeiden. Die Annahme direkter finanzieller Zuwendungen ist ausnahmslos untersagt.

Soziales Engagement ist uns wichtig. Spenden dürfen indes nicht dazu gewährt werden, um Entscheidungen zu unseren Gunsten zu beeinflussen.

o Faires Wettbewerbsverhalten

DieNRU ist den Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs verpflichtet. Die Geschäftstätigkeit derNRU wird ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und auf Grundlage des freien, ungehinderten Wettbewerbs betrieben. Lieferanten, Nachunternehmer, Berater oder sonstige Partner werden nur nach sorgfältiger und objektiver Leistungsbeurteilung ausgewählt. Die NRU hält sich an ihre gesetzliche Verpflichtung, geschäftliche Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens unabhängig von Absprachen oder Übereinkommen mit Wettbewerbern zu treffen. Die exzellente Qualität unserer Dienstleistungen ist der Schlüssel zum Erfolg der NRU.

o Umgang mit Interessenkonflikten

Jeder Mitarbeiter hat dafür zu sorgen, dass seine privaten Interessen nicht mit den Unternehmensinteressen in Konflikt geraten.

Ein Interessenkonflikt liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter oder einer seiner Familienangehörigen in außerdienstliche Aktivitäten eingebunden ist, die die Objektivität des Mitarbeiters bei der Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben beeinträchtigen können. Solche Aktivitäten umfassen insbesondere Nebentätigkeiten bspw. bei Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern.

o Transparenz der Buchführung

Finanzielle Integrität und Verantwortung bilden die Grundlage für ethische Geschäftspraktiken und spiegeln diese wider. Deswegen müssen alle finanziellen Aufzeichnungen vollständig und korrekt sein und die wahre Natur der Transaktionen und Aktivitäten, die sie dokumentieren, klar erkennen lassen. Die interne und ggf. externe Berichterstattung stimmt mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Standards überein.

o Wahrung technischer Schutzrechte

DieNRU respektiert die Innovation und technischen Schutzrechte anderer Unternehmen und verwendet nur Originalprodukte und keine unrechtmäßigen Kopien, Fälschungen oder Nachahmerprodukte.

o Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftssanktionen

Die NRU stellt durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass keiner ihrer Geschäftspartner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einschlägigen Sanktionslisten geführt wird. Soweit dieNRU den Vorschriften der Ausfuhrkontrolle unterliegen sollte, respektiert dieNRU die entsprechenden Vorschriften.

2.3 Umgang mit Unternehmenseigentum und Geschäftsgeheimnissen

o Unternehmenseigentum

Mit Unternehmenseinrichtungen und Unternehmenseigentum ist schonend umzugehen. Jeder Mitarbeiter derNRU ist zum Schutz der Unternehmenswerte verpflichtet. Die Unternehmenswerte dürfen nur für zulässige Geschäftszwecke, keinesfalls für rechtswidrige Zwecke verwendet werden. Eine Nutzung von Unternehmenseigentum und Unternehmenseinrichtungen für private Zwecke ist – soweit nicht vertraglich ausdrücklich gestattet – untersagt.

2.4 Verbot von Zwangsarbeit, illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Kinderarbeit

Die NRU wendet sich entschieden gegen Zwangsarbeit. Kinderarbeit ist verboten. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird auch von allen Geschäftspartnern erwartet.

Wir verurteilen im Übrigen jede Form der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit. Illegale Beschäftigung begünstigt leistungsschwache Mitbewerber, die Preisdumping betreiben und damit rechtskonform agierenden Unternehmen Schaden zufügen. Legale Arbeitsplätze - auch in unserem Unternehmen - werden dadurch gefährdet und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert. Illegale Beschäftigung untergräbt den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme unseres Gemeinwesens.

Die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben und Regelungen bei der Beschäftigung unserer eigenen Mitarbeiter hat oberste Priorität. Das gilt insbesondere für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards (insbesondere der allgemeinverbindlich erklärten Rahmen- und Lohntarifverträge im Gebäudereiniger- Handwerk) und für unsere Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungen und Versorgungseinrichtungen. Aber auch für den Einsatz von Nachunternehmern tragen wir Verantwortung.

2.5 Wahrung von Arbeitnehmerrechten

Jeder Mitarbeiter wird angemessen entlohnt, mindestens nach den anzuwendenden Lohn- und Rahmentarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerkes.

Gesetzliche Regelungen bezüglich der Arbeitszeit werden eingehalten.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht Gewerkschaften zu bilden oder solchen beizutreten. Selbst bei streitigen Auseinandersetzungen werden Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften nicht diskriminiert. Die NRU Dienstleistungen schafft eine sichere Arbeitsumgebung und fördert so die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht. Hierzu werden Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz eingehalten, riskantes Verhalten vermieden und gefährliche Situationen, sofern sie entstanden sind, erkannt und beseitigt. Illegale Drogen und Alkohol sind am Arbeitsplatz verboten.

NRU hat die ISO 9001 und ISO 14001 eingeführt und auditieren lassen, um auch beim Gesundheits- und Arbeitsschutz für seine Belegschaft nachvollziehbare verlässliche Normen und Kontrollen anzuwenden.

2.6 Umgang mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern 

o Geschäftspartner

Unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) stehen im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern sollen von gegenseitiger Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit geprägt sein. Die Geschäftspartner erwarten von uns Aufrichtigkeit im Handeln, Höflichkeit im Umgang, Respekt und Fairness. Dazu gehören auch, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen und kommuniziert werden.

o Mitarbeiter

DieNRU ist darauf bedacht, allen Personen gleiche berufliche Chancen zu bieten und erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen achten. Jedes auf Einschüchterung zielende Verhalten ist untersagt, ob im Büro, im betriebsinternen oder kundenbezogenen Rahmen oder auch durch Nutzung unserer IT-Systeme.

DieNRU verbietet Diskriminierung von Mitarbeitern und Stellenbewerbern aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religion, sexueller Orientierung, Ehestand, Herkunft, Behinderung, Abstammung oder politischen Meinungen bzw. sonstigen Merkmalen.

Beleidigendes, belästigendes oder verletzendes Benehmen von Mitarbeitern oder Kundenvertretern gegenüber Kolleginnen und Kollegen ist nicht akzeptabel, gleich, ob verbaler, physischer oder visueller Natur. Beispiele hierfür sind u.a. abfällige Bemerkungen aufgrund rassischer, ethnischer oder sonstiger Merkmale, die unter dem besonderen Schutze des Gesetzes stehen, sowie unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche.

2.7 Gesellschaftliche Verantwortung

o Private Betätigungen

Die private Betätigung eines Mitarbeiters in Vereinen, Parteien oder sonstige gesellschaftlichen, politischen oder sozialen Einrichtungen oder Verbänden wird von derNRU begrüßt. Die Inanspruchnahme darf die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters allerdings nicht gefährden.

2.8 Schutz der Umwelt

Der verantwortliche Umgang mit der Umwelt gehört zum Selbstverständnis der NRU. Jeder Mitarbeiter soll die natürlichen Ressourcen schützen und bei seiner Arbeit bemüht sein, durch Materialeinsparungen, energiesparende Planung, Vermeidung, Reduzierung und Recycling von Abfällen die Belastung der Umwelt, insbesondere von Luft und Wasser, auf ein Minimum zu reduzieren. Chemikalien werden umweltschonend verwendet, das heißt sie werden nur auf zulässigem Wege entsorgt und möglichst sparsam gebraucht. Wir sind uns bewusst, dass jede vermeidbare Verwendung von Chemikalien beziehungsweise unsachgemäße Entsorgung von Chemikalien oder Abfällen die Umwelt irreversibel schädigen kann.

Auch bei der Auswahl von Zulieferern und Dienstleistern ist neben den ökonomischen Gesichtspunkten der ökologische Aspekt zu berücksichtigen. Die Mitarbeiter derNRU sind aufgerufen, sich für die Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit einzusetzen.

Unser Unternehmen ist nach ISO 14001 zertifiziert und erstellt jährlich einen Umweltbericht mit entsprechenden Kennzahlen und Projekten zur Verbesserung unserer Umweltschutzmaßnahmen. Den Katalog an ausgewerteten umweltrelevanten Kennzahlen bauen wir stetig aus, um nach Möglichkeit alle von uns verursachten Auswirkungen messen und senken zu können.

2.9 Einhaltung des Verhaltenskodex

Jeder Mitarbeiter von NRU ist persönlich dafür verantwortlich, dass sein Verhalten diesem Verhaltenskodex entspricht.

Im Übrigen erwarten wir von jedem unserer Geschäftspartner die Einhaltung vergleichbarer Compliance-Richtlinien und wissen, dass hierzu gegebenenfalls Überprüfungen notwendig werden können.

Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex wird dieNRU angemessene Maßnahmen zur Aufklärung ergreifen. Vorrangig wird dieNRU versuchen, dem Mitarbeiter die Bedeutung der Werte zu erläutern und ihn dadurch zu einer Verhaltensveränderung in der Zukunft bewegen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen im Rahmen des geltenden Rechts durchzuführen. In gravierenden Fällen behält sich dieNRU auch strafrechtliche Schritte vor.

Für Fragen rund um das Thema Compliance steht Ihnen unser Compliance-Officer zur Verfügung. Sie erreichen unseren Compliance-Officer unter der E-Mail Adresse:

compliance@nru.de

Ebenso steht unseren Mitarbeitern ein externer Ombudsmann zur Verfügung, der Hinweise ggfs. auch anonym entgegen nimmt unter der E-Mail-Adresse:  r.mueller@gesmit.de

3 Schlußwort

Die Entwicklung unseres Unternehmens sowie dieses Textes zu unserer unternehmerischen Verantwortung ist auf Dauerhaftigkeit angelegt und bildet das Fundament stetiger Verbesserungen und nach Möglichkeit stetigem gesundem moderatem Wachstum.

Neben den Zertifizierungen ISO 9001, 14001 sind wir auch im Qualitätsverbund Gebäudedienste zertifiziert. In den folgenden Jahren wird es für uns insbesondere auch darauf ankommen, auf Grundlage unseres neuen Code of Conduct (Verhaltenskodex) für Lieferanten und Nachunternehmer Ethik und Compliance innerhalb unserer Lieferkette zu stärken und unsere Lieferanten und Nachunternehmer nach Kräften in die Pflicht zu nehmen, ebenfalls unternehmerische Verantwortung gemäß unseren Vorgaben zu leben.

 

Saarwellingen, im August 2022

NR NEUE RAUM- & UMWELTPFLEGE GmbH & Co.KG, vertreten durch die Geschäftsführer Friedebert Walmroth, Marcel Optenhöfel und Stefan Karst.

Registergericht Amtsgericht Saarbrücken HRB 52578/HRA 51180

Internet: www.nru.de

E-Mail: info@nru.de

 


Code of Conduct (Lieferanten und Nachunternehmer)

1 Einleitung

Die Arbeit der NR NEUE RAUM- & UMWELTPFLEGE GmbH & Co.KG (im Folgenden: („ NRU“) wird sowohl von hohen Qualitätsansprüchen als auch der ständigen Suche und Bereitschaft zu Innovationen bestimmt. Durch unsere Leistungen und Dienstleistungen haben wir uns Vertrauen und Respekt erworben. Unser guter Ruf beruht gerade auch auf unserem Willen und unserer Bereitschaft zu Fairness und Integrität und ist ein entscheidender Baustein für den Erfolg unseres Unternehmens.

DieNRU trägt unternehmerische Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaftern, dem Gemeinwesen sowie gegenüber der Umwelt. Zu dieser unternehmerischen Verantwortung gehört, dass dieNRU sich jederzeit und überall an geltende Gesetze hält, ethische Grundsätze und Werte respektiert und nachhaltig handelt und auf ihre Geschäftspartner einwirkt, damit auch diese ihrer Verantwortung gerecht werden. Mit dem Verhaltenskodex / Code of Conduct hat sich dieNRU verbindliche Leitlinien für verantwortungsvolles Handeln auferlegt.

Mit diesem Code of Conduct (Verhaltenskodex) für Lieferanten und Nachunternehmer macht NRU ihre Erwartung gegenüber diesen Geschäftspartnern transparent und verbindlich.

2 Anwendungsbereich

DieNRU erwartet, dass auch ihre Lieferanten und Nachunternehmer (d.h. jeder Vertragspartner, der dieNRU mit Waren, Materialien oder Dienstleistungen versorgt) sowie deren Mitarbeiter verantwortungsvoll handeln und sich den in diesem Code of Conduct für Lieferanten und Nachunternehmer aufgeführten Grundprinzipien verpflichten. Sofern die Lieferanten oder Nachunternehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit derNRU Dritte (z.B. Subunternehmer oder Vertreter) beauftragen, erwartet dieNRU, dass sich diese Dritten ebenfalls an die in diesem Code ofConduct für Lieferanten und Nachunternehmer festgelegten Grundprinzipen halten.

DieNRU behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Einhaltung der im Nachgang genannten Anforderungen beim Lieferanten oder Geschäftspartner durch Experten nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners, zu den regulären Geschäftszeiten und im Einklang mit dem jeweils anwendbaren Recht, insbesondere unter Beachtung der Datenschutzgesetze, vor Ort zu prüfen.

3 Unternehmerische Verantwortung

Aus der unternehmerischen Verantwortung ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung des Rechts und aller geltenden Gesetze. DieNRU erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.

3.1 Menschenrechte

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU achten und schützen die weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Dazu zählt insbesondere auch, dass die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit einsetzen.

3.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU diskriminieren niemanden aufgrund von ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

3.3 Vereinigungsfreiheit

Das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten, wird anerkannt. Wo dieses Recht durch lokale Gesetze beschränkt ist, sollen alternative, gesetzeskonforme Möglichkeiten der Arbeitnehmervertretung gefördert werden.

3.4 Produktsicherheit

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU beachten alle jeweils anwendbaren produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere die gesetzlichen Vorgaben betreffend die Sicherheit, Kennzeichnung und Verpackung von Produkten sowie die Verwendung gefährlicher Stoffe und Materialien.

3.5 Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitszeiten

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU halten sich an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU halten sich auch an die Anforderungen des NRU-Standorts anSicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wenn sie dort tätig sind. Sie unterstützen die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitszeit entspricht mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben bzw. den Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche.

3.6 Schaffung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU verbessern ihre Arbeitsschutzleistung kontinuierlich. Lieferanten und Nachunternehmer führen dazu idealerweise geeignete Arbeitsschutzmanagementsysteme ein (z. B. nach ISO 45001 oder äquivalent).

3.7 Mindestlohn

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU sorgen für eine angemessene Entlohnung ihrer Mitarbeiter, die dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum mindestens entspricht. Sollten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen, tariflichen Vergütungen.

3.8 Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Rohstofflieferketten

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU kommen ihrer Sorgfaltspflicht für eine verantwortungsvolle Lieferkette für Rohstoffe nach. Dazu gehört gegebenenfalls die Verbesserung der Transparenz innerhalb der eigenen Lieferkette bis zur Rohstoffgewinnung und das Einleiten von geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos für schwere Menschenrechtsverletzungen, wie Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei sowie der direkten oder indirekten Finanzierung von bewaffneten Gruppen.

4 Umwelt- und Klimaschutz

NRU will einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Von Lieferanten und Nachunternehmern erwartet dieNRU insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.

4.1 Einhaltung rechtlicher Vorgaben

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU übernehmen Verantwortung im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes und halten sich an alle gesetzlichen Vorgaben betreffend Umwelt und Nachhaltigkeit.

4.2 Energie- und Ressourceneffizienz steigern

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU setzen natürliche Ressourcen sparsam ein und minimieren die Belastung von Luft, Wasser und andere Umwelteinflüsse in ihren Produktionsprozessen und Produkten. Sie leisten einen Beitrag zur Reduktion des Verbrauchs von Energie, Wasser und anderer natürlicher Rohstoffe sowie der CO2-Emissionen.

4.3 Schaffung und Anwendung von Umweltmanagementsystemen

Die Lieferanten und Nachunternehmer von NRU verbessern ihre Umweltleistung kontinuierlich. Lieferanten und Nachunternehmer mit Produktionsstandorten führen dazu idealerweise geeignete Umweltmanagementsysteme ein (z. B. nach ISO 14001).

5 Vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen

Offenheit und Transparenz sind der Schlüssel für Glaubwürdigkeit und Vertrauen im geschäftlichen Verkehr. DieNRU erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.

5.1 Vermeidung von Interessenskonflikten

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen.

5.2 Korruptionsverbot

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU tolerieren keine Korruption. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen. Das gilt auch für sog. „Facilitation Payments“ (z.B. rechtswidrige Zahlungen zur Beschleunigung von routinemäßig anfallenden Verwaltungsangelegenheiten).

5.3 Geschenke, Bewirtungen und Einladungen

Die Lieferanten und Nachunternehmer derNRU bieten NRU-Mitarbeitern oder Dritten weder direkt noch mittelbar unangemessene Vorteile in Form von Geschenken, Bewirtungen oder Einladungen zur unzulässigen Beeinflussung an. Auch erbitten sie solche unangemessenen Vorteile nicht und nehmen diese nicht an.

5.4 Staat als Kunde und Umgang mit Behörden

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU halten im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen die strikten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie beachten bei der Teilnahme von öffentlichen Ausschreibungen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs.

6 Faires Marktverhalten

DieNRU ist ein fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer und hält sich an vertragliche Verpflichtungen. NRU erwartet dies auch von Lieferanten und Nachunternehmern, insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.

6.1 Freier Wettbewerb

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU halten sich an die geltenden Kartellgesetze. Sie treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung.

6.2 Geldwäsche

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU unterhalten nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen, von deren Integrität sie überzeugt sind. Sie achten darauf, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche nicht verletzt werden.

6.3 Geschäftsinformationen

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU veröffentlichen Geschäftsdaten und berichten über ihre Geschäftstätigkeit wahrheitsgetreu und im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen.

7 Schutz von Daten, Geschäftsgeheimnissen und Unternehmensvermögen

Vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensvermögen müssen geschützt werden. DieNRU erwartet von Lieferanten und Nachunternehmern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.

7.1 Datenschutz

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen.

7.2 Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU respektieren das Know-how, die Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der NRU, derenKunden und sonstigen Dritten. Sie geben derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der NRU oder in sonstiger unzulässiger Weise an Dritte weiter.

7.3 Umgang mit Unternehmensvermögen

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU respektieren das materielle und immaterielle Vermögen der NRU und deren Kunden und setzen dieses nicht für unlautere oder betriebsfremde Zwecke ein. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter ebenso wie etwaige im Rahmen der Geschäftsbeziehung von ihnen eingesetzte Dritte das Vermögen der NRU weder beschädigen noch missbräuchlich verwenden.

8 Beschwerdeverfahren und Schutz vor Vergeltungs-Maßnahmen

8.1 Beschwerdeverfahren

Die Lieferanten und Nachunternehmer von NRU gewähren ihren Mitarbeitern, sowie den Mitarbeitern ihrer Lieferanten und Nachunternehmen, die Möglichkeit, sich im Falle von Zweifeln an der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen an eine unternehmenseigene Beschwerdestelle oder an die Stellen von NRU zu wenden.

compliance@nru.de

r.mueller@gesmit.de

8.2 Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Die Lieferanten und Nachunternehmer der NRU versichern, ihre Mitarbeiter, die sich in gutem Glauben an die o.g. Beschwerdestellen wenden, vor Drohungen, Belästigungen oder anderen nachteiligen Maßnahmen zu schützen. Hinweisgeber haben insbesondere keine Kündigung zu befürchten.

9 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Code of Conduct für Lieferanten und Nachunternehmer 

Hält sich ein Lieferant oder Nachunternehmer der NRU nicht an die in diesem Code of Conduct niedergelegten Grundprinzipien, ist dieNRU berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu diesem Lieferanten oder Nachunternehmer durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Es liegt im Ermessen der NRU auf derartige Konsequenzen zu verzichten und stattdessen alternative Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lieferant oder Nachunternehmer glaubhaft versichert und nachweisen kann, dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße eingeleitet hat.

 

Saarwellingen, im August 2022

NR NEUE RAUM- & UMWELTPFLEGE GmbH & Co.KG, vertreten durch die Geschäftsführer Friedebert Walmroth, Marcel Optenhöfel und Stefan Karst.

Registergericht Amtsgericht Saarbrücken HRB 52578/HRA 51180

Internet: www.nru.de

E-Mail: info@nru.de

 


Hinweissystem

Unternehmerische Verantwortung bedeutet für die Neue Raum- und Umweltpflege selbstverständlich auch, Verstöße gegen unser Regelwerk zu erkennen und gegebenenfalls zu ahnden. Um dies umfassend zu gewährleisten, benötigen wir die Mithilfe unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden. Jeder der Verstöße gegen unsere Compliance erkennt, kann diese - namentlich oder anonym - über unser eigens zu diesem Zweck eingerichteten Hinweissystem an uns weitergeben. Wir nehmen jeden Hinweis ernst und werden den Sachverhalt prüfen.

Über die Adresse compliance@nru.de können uns Ihren Hinweis zusenden oder Sie können das nachfolgende Formular nutzen.

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